Sollten Sie sich für einen Einzelplatz interessieren und Sie haben den Platz besichtigt, so wird Ihnen der Mietvertrag zugesandt oder mitgegeben. Sie können dann zuhause in Ruhe alles lesen und bei Fragen natürlich jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen.
Trotzdem können wir hier schon über einige Eckdaten und Grundprinzipien informieren:
Mindestmietzeit – Die Mindestmietzeit beträgt bei uns grundsätzlich 6 Monate. Unser Interesse ist der Abschluss langfristiger Verträge. Das Vermieten von „Saison“-Abstellplätzen (Winter) bietet bei uns eher die Ausnahme.
Kündigungsfrist – Das Mietverhältnis kann bei uns grundsätzlich mit einer 3-Monatsfrist gekündigt werden.
Verbote – Nicht gestattet sind auf den Plätzen alle technischen Arbeiten größeren Umfangs. Insbesondere Wartungsarbeiten bei Wohnmobilen (Ölwechsel) etc. sind nicht gestattet. Kleinere Ausbesserungen oder Reinigungsarbeiten sind dagegen kein Problem. Auch das Übernachten ist auf keiner unserer Stellplatzanlagen gestattet.
Zahlung – Die Bezahlung der Miete erfolgt per Überweisung. Nach Kundenwunsch kann die Zahlung der Miete monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich erfolgen.
Nebenkosten – An den Anlagen, an denen Strom und Wasser zur Verfügung stehen ist dies bis jetzt inklusive. Das Entgegenkommen sieht so aus, dass grundsätzlich unsererseits keine Nebenkosten (Strom und Wasser) in Rechnung gestellt werden, solange die Abnahme im Rahmen bleibt. Insbesondere die Stromanschlüsse (CEE) an den Plätzen, dienen dazu das Fahrzeug zu überprüfen, den Kühlschrank ein oder zwei Tage „vorlaufen“ zu lassen oder das Batterieladegerät in Betrieb zu nehmen. Ein dauerhafter Anschluss oder gar das Nutzen von elektrischen Heizgeräten ist nicht gestattet.